Brief an die Politiker
Mobilfunksendemast in Pattonville, Landkreis Ludwigsburg
Herrn Bundespräsident Horst Köhler
Frau Familienministerin Ursula von der Leyen
Frau Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
Herrn Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
Herrn Ministerpräsident Günther Oettinger
Herrn Oberbürgermeister Karl-Heinz Schlumberger
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler,
anlässlich des Spatenstichs für das Kleeblatt-Haus am 7. Juni 2006 haben Sie der Bevölkerung Pattonvilles persönlich Ihren besonderen Bezug zu Pattonville zum Ausdruck gebracht. Sie kennen daher die besondere Situation in diesem Wohngebiet mit seiner überdurchschnittlich kinderfreundlichen Struktur. Daher wenden wir uns mit diesem Schreiben insbesondere auch an Sie.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Pattonville – einem sensiblen Wohngebiet mit überdurchschnittlich hohem Kinderanteil - wurde im November 2006 ein Mobilfunkmast in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung und zu einem im Bau befindlichen Kinder- und Jugendfreizeit-geländes errichtet.
Die Lage Pattonvilles – im Norden, Osten und Westen von Feldern umgeben – lässt Standortalternativen möglich erscheinen, die dem Prinzip „Gesundheitsvorsorge und städtebauliche Verträglichkeit für die Bevölkerung vor wirtschaftlichen Interessen“ genügen. Eine öffentliche Diskussion von Standortalternativen hat jedoch nie stattgefunden.
Das Prinzip der Gesundheitsvorsorge muss im sensiblen Wohngebiet Pattonville Vorrang haben. Aus Sorge und zum Schutz unserer Kinder vor möglichen gesundheitlichen Schäden durch die Strahlenbelastung appellieren wir an Sie, weil auch Sie die Verantwortung tragen für das Wohl und die Zukunft unserer Kinder.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, den Mobilfunkmast an einen Standort mit größerem Abstand zur Wohnbebauung und zum Kinder- und Jugendfreizeitgelände zu verlegen.
Begründung
1. Der Sendemast und Pattonville
Das Wohngebiet Pattonville - aus der Konversion der ehemals drittgrößten amerikanischen Wohnsiedlung in Deutschland entstanden – ist gekennzeichnet durch einen überdurchschnittlich hohen Kinderanteil: Der Zweckverband Pattonville, der die Aufsiedlung und Vermarktung des Gebietes übernommen hat, entwickelt mit dem Slogan „Pattonville – Stadt im Grünen“ seit 1996 erfolgreich auf rund 82 ha Fläche eine Stadt im Grünen für ca. 7.000 Menschen. Zurzeit wohnen in Pattonville rund 4.500 Einwohner. Mit über 30% liegt der Anteil der Kinder bis 17 Jahren an der Gesamtbevölkerung in Pattonville weit über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. (Zum Stichtag 30.11.2006 zählte man in Pattonville 939 Kinder unter 12 Jahren und insgesamt 1265 Kinder unter 16 Jahren. Somit beträgt der Anteil von Kinder unter 12 Jahren an der Gesamtbevölkerung Pattonvilles 21% und bei Kinder unter 16 Jahren 28%). Die besonders kinderfreundliche Struktur Pattonvilles hat und wird hoffentlich auch weiterhin ein Grund dafür sein, dass in Pattonville viele Familien mit Kindern wohnen und einziehen werden.
Dazu muss jedoch für den neuen Mobilfunksendemast im Norden des Wohngebietes eine andere Lösung geschaffen werden:
Im April 2006 hat die Stadt Remseck der Firma Vodafone eine Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast mit einer Höhe von 33 Metern und zwei Antennenbühnen von ca. 4,5 m Durchmesser erteilen „müssen“. Der Sendemast steht in unmittelbarer Nähe zu den Reihenhäusern, direkt angrenzend sind weitere 10 Reihenhäuser geplant. Die Firma Vodafone hat „über Nacht“ den Mast im November 2006 in Remseck-Pattonville errichtet und die ersten Antennen Ende Dezember 2006 in Betrieb genommen.
Ein Mast von derartigen Abmessungen ist üblicherweise nur in großem Abstand zur Wohnbebauung, z.B. an Autobahnen und in Gewerbegebieten zu finden. In Pattonville steht er jedoch in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung. Im unmittelbarem Umfeld der Sendeanlage leben mehr als 100 Kinder, darunter auch viele Säuglinge und Kleinkinder. Darüber hinaus befindet sich direkt angrenzend ein Kinder- und Jugendfreizeitgelände im Bau. Trotz der Sensibilität des Standortes und der beeindruckenden Größe des Sendemastes wurde die Bevölkerung Pattonvilles nur durch eine kleine, unauffällige Anzeige im Pattonville-Info über die Errichtung des Mastes in Kenntnis gesetzt.
Warum sehen die Mobilfunkbetreiber von einer Errichtung von Sendeanlagen in der Nähe von Schulen und Kindergärten möglichst ab – derartige Standorte unterliegen gemäß der Selbstverpflichtungserklärung der Mobilfunkbetreiber ausdrücklich einer besonderen Prüfung – in unserem vergleichbaren Fall aber nicht? Unsere Kinder sind an diesem Standort – im Gegensatz zu Aufenthaltszeiten in Schulen und Kindergärten – ganztägig den Strahlen ausgesetzt und teilweise noch im Säuglings- und Kleinkindsalter. Es ist sicherlich unstrittig, dass Kinder empfindlicher auf Umwelteinflüsse reagieren. Können denn die Eltern ihren Kindern ruhigen Gewissens die regelmäßige Benutzung des im Bau befindlichen Kinder- und Jugendfreizeitgeländes erlauben, wenn gleichzeitig andernorts benachbarte Schulen und Kindergärten als Standorte für Mobilfunkantennen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ausgenommen werden?
2. Warum fordern wir Gesundheitsvorsorge?
Hinweise auf mögliche Gesundheitsprobleme durch hochfrequente Strahlung häufen sich. Erst kürzlich wurde in der Presse über eine festgestellte Korrelation berichtet, nach der eine Gehirntumorart auf der Kopfseite häufiger auftritt auf der telefoniert wurde. Mit dem Freiburger Appell z. B. haben bereits im Jahr 2002 in Deutschland über 1000 Ärzte auf eine auffällige Häufung von verschiedenen Krankheitsbildern in der Umgebung von Mobilfunk-antennen hingewiesen. Neben vielen anderen wurden genannt: Lern-, Konzentrations-, und Verhaltensstörungen bei Kindern (z. B. Hyperaktivität und Schlafstörungen), Hirnerkrankungen oder Krebserkrankungen wie Leukämie und Hirntumore.
Quelle: Freiburger Appell aus dem Jahr 2002 (über 1000 Ärzte, mehrere 10.000 Unterstützer)
Auch nach Untersuchungen einer Ärzte-Gruppe aus Naila, die in ihrer Pilotstudie die Angaben von knapp 1000 Patienten verwendeten, gibt es einen Zusammenhang zwischen der wachsenden Zahl von Krebserkrankungen und der Mobilfunkstrahlung.
Das Bundesamt für Strahlenschutz kommentierte z.B. diese Studie (2004) so: „Trotz vorhandener Schwächen der Nailaer Mobilfunkstudie wird der Einzelbefund eines möglicherweise dreifach erhöhten Krebsrisikos vom BfS ernst genommen“ (06.04.2005).
Quelle: http://www.bfs.de/elektro/papiere/Stellungnahme_Naila
In einer Stellungnahme der Umweltkommission der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. zu den Themen Mobilfunk und Elektromagnetische Felder ist folgendes zu lesen:
Auszug: Betrieb von Basisstationen
Bei der Belastung durch Ausstrahlungen von Sendemasten ist zu bedenken:
- Es handelt sich um unfreiwillig eingegangene Risiken;
- Es handelst sich um dauerhafte Belastungen;
- Es sind viele Menschen betroffen. Der Multiplikator ist entsprechend groß, so dass auch kleine Risiken stärker gewichtet werden müssen.
Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser ist dringend abzuraten, einerseits wegen der Ungewissheiten hinsichtlich der Gefährdung der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, andererseits – und insbesondere – wegen der vorhersehbar entstehenden Befürchtungen und Diskussionen mit den Anrainer.
Verordnungen und Standortbescheinigungen bieten leider keinen gesundheitlichen Vorsorgeschutz. Die Grenzwerte, die Mobilfunksendeanlagen in Deutschland einhalten müssen (26. BImSchV) schützen bislang nicht gegen vermutete Risiken vor allem durch Langzeit-Exposition, für die es immer mehr Hinweise gibt, die sich jedoch schon allein deshalb noch schwer belegen lassen, da eine intensive Nutzungsdauer (> 10 Jahre) – insbesondere unter Kindern und Jugendlichen – in der breiten Bevölkerung noch nicht gegeben ist. Da sich der Organismus von Kindern und Jugendlichen noch in der Entwicklung befindet, kann bei ihnen ein höheres Risiko der möglichen Gesundheits-gefährdung vermutet werden.
Daher sollten die einzelnen Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefährdungen ausreichen, um an einem derart sensiblen Standort wie dem unseren, solche Grenzwerte zu vereinbaren, die die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV unter Vorsorgeaspekten so verschärfen, wie es beispielsweise die Schweiz oder die Stadt Salzburg vorsieht.
Wie kann es sein, Herr Bundesumweltminister, dass Länder wie Russland und China, die sich nicht unbedingt durch die Einhaltung der Menschenrechte oder durch eine aktive Umweltpolitik auszeichnen, einen 100-fach niedrigeren Grenzwert für gepulste elektromagnetische Strahlungen eingeführt haben. In Europa zählen die deutschen Grenzwerte zu den höchsten und liegen (bezogen auf die Leistungsdichte) um den Faktor 100 über dem Schweizer Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung und noch weit mehr über den Vorsorgeempfehlungen der Landessanitätsdirektion Salzburg von 1998 (1,0 mW/m2).
Warum schaut die Politik weg und ignoriert die Warnung der Baubiologen und von neutralen wissenschaftlichen Instituten?
In der Medizin sind ernstzunehmende Hinweise bereits ausreichende Begründung für Präventivmaßnahmen. Wo Medizin Prävention verlangt, besteht aus verfassungsrechtlichen Gründen die rechtliche Verpflichtung der zuständigen Organe, Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Schädigungen zu treffen.
Seit 2004 übernehmen mehrere Versicherungsunternehmen (allen voran Allianz) keine Haftung mehr für Gesundheitsschäden durch Mobilfunk. Der Allianz-Sprecher begründete bereits 2004 gegenüber der Süddeutsche Zeitung die Skepsis damit, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der elektromagnetischen Strahlung „nicht abschätzbar“ seien. „Wenn sich irgendwann eine Gefährlichkeit nachweisen ließe, hätte das verheerende Wirkungen für die gesamte Versicherungsbranche“. Grund für die restriktive Haltung der Allianz beim Problem der elektromagnetischen Strahlung seien die Erfahrungen mit Asbest. Das Mineral, das jahrzehntelang am Bau zum Schutz vor Feuer eingesetzt wurde, galt lange als ungefährlich. Dann wurde bewiesen, dass die Fasern Krebs erzeugen können.
Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 27.01.04
Bedeutet dies nicht, dass ein hohes Risiko besteht, dass nach derzeitigem Wissensstand noch nicht bewiesene Folgeschäden zu erwarten sind? Dies begründet wiederum die Sorge um unsere Kinder – der kindliche Organismus reagiert schließlich empfindlicher auf Umwelteinflüsse.
3. Was bedeutet die optische Wirkung des Mobilfunkmastes für uns?
Schon allein die optischen und psychologisch-gesundheitlichen Auswirkungen durch die beeindruckende Dimension des Mastes, der im Endausbau leicht 20 Antennen und mehr tragen kann, belasten den Großteil der Bewohner des ersten Bauabschnittes in Pattonville sehr stark und tragen nicht zu einem Wohlbefinden bei. Diese Mobilfunkanlage ist für die Einwohner weithin sichtbar, denn sie überragt alle Hausdächer in der Umgebung. Bei der Aufstellung des Sendemastes wurde die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes komplett außer Acht gelassen und führt bei vielen Einwohnern zu massiven psychischen Belastungen. Die Einwohner in unmittelbarer Nähe haben massiv an Wohnqualität verloren, denn der Sendemast wird zukünftig ihr ständiger Begleiter sein.
Würden Sie sich - verehrte Damen und Herren - ein solches Monstrum vor ihrer
„Haustüre“, vor Ihrem Wohnzimmer genehmigen lassen? Uns wurde die Errichtung damit begründet, dass die Mobilfunkbetreiber einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung haben. Gibt es eine solche gesetzliche Regelung? Wie können wir uns vor einer derartig negativen Beeinflussung unserer Wohnsituation schützen?
Wie kommt es, dass sogar die Brancheninitiative der Mobilfunkbetreiber zum Thema Bauplanungsrecht auf die Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte hinweist? Insbesondere zu beachten wäre: „die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile, sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§1 Abs. 5 BauGB, Ziffer 4). Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf die erhaltenswerten Ortsteilen, Straßen und Plätze sind von maßgeblicher Bedeutung.
Da die Erscheinungsformen von Sendeanlagen nach Größe und konkreter Ausgestaltung vielfältig sind, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung des Ortsbildes vorliegt. Maßgebliche Kriterien sind insbesondere:
- die Lage der Mobilfunkanlage;
- die Sichtbarkeit der Mobilfunkanlage in der Umgebung;
- die planungsrechtliche Auswirkung der Mobilfunkanlage.
Quelle: Broschüre „Planen und Bauen“, Herausgeber: Informationszentrum Mobilfunk e.V.
Warum hat eine ausreichende Berücksichtigung der Nähe zum Wohngebiet auch in optischer Hinsicht nicht stattgefunden?
4. Warum wurde auf die Jugendfreizeitgelände keine Rücksicht genommen?
Genauso wenig wurde auf das im Bau befindlichen Kinder- und Jugendfreizeitgelände Rücksicht genommen, obwohl dies seit 10 Jahren im Bebauungsplan steht und in unmittelbarer Nähe zum Sendemast entstehen soll. Es heißt „kinderfreundliches Wohnen in Pattonville“ – kinderfreundlich bedeutet aber für uns nicht nur Spielplätze für Kinder einzurichten, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Kinder ungestört und ohne jegliche Gesundheitsgefährdung spielen können.
Das Projekt „Kinder- und Jugendfreizeitgelände“, ist als ein Projekt mit Kindern und für Kinder in Pattonville gedacht. Unter Einbeziehung ihrer Kreativität, ihrer Ideen, Anregungen und Wünsche werden zurzeit die Planungen für das Gelände konkretisiert. Jeden Monat berichtete die „Pattonville-Info“ über das große Engagement dieser Kinder: ca. 60 Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren beteiligten sich an dem Projekt, die 4-Klässler der Grundschule brachten ebenfalls ihre Ideen und Vorstellungen mit, es gab 10 Einzelprojekte, die von kleineren Gruppen vorgestellt wurden und vieles mehr.
Mit den Arbeiten für das Jugendfreizeitgelände soll in Kürze begonnen werden. Auf die Frage „Welche Hoffnungen verbinden Sie mit der Einrichtung“ äußerten Sie sich Herr Oberbürgermeister gegenüber der Kornwestheimer Zeitung wie folgt:
„Das Konzept für ein Jugendfreizeitgelände findet sich von Anfang an in den Plänen für Pattonville. Das heißt, dass wir in den verschiedenen Bauabschnitten darauf abgestimmte Spielplatzflächen ausgewiesen haben. Ich sage das deshalb, weil wir erklären müssen, warum das Jugendfreizeitgelände so groß ausfällt. Ich verbinde große Hoffnungen mit dieser Einrichtung. Wir müssen in Pattonville mit bis zu 1000 Jugendlichen in der Altersklasse bis 16 Jahren rechnen. Das ist überdurchschnittlich viel. Dieser Zahl müssen wir einfach gerecht werden.
“Quelle: Pattonville-Info Nr. 3/2007 v. 7. Februar 2007
Jetzt steht der Sendemast von beeindruckender Größe da, am Rande des Jugendfreizeit-geländes und wird – alles überragend - über unsere Kinder „wachen“. Können Sie sich vorstellen, sehr geehrte Frau von der Leyen als Mutter und Sie sehr geehrte Herren als Väter ihre Kinder auf so einem Spielplatz spielen zu lassen? Kommen Sie bitte nach Pattonville und schauen Sie sich das an, dann beantworten Sie bitte unsere Fragen!
Die derzeitige Diskussion um den Schutz sensibler Bereiche wie Schulen und Kindergärten weist in die richtige Richtung, wurde jedoch nicht auf unseren Fall - Kinder- und Jugendfreizeitgeländes sowie Wohnaufenthaltes überdurchschnittlich vieler Kinder -übertragen. „Sensibel“ ist in erster Linie der Wohn- und Schlafbereich. Kindergarten- und Schulkinder können mehr Stunden am Tag am Wohnort als in der Schule exponiert sein; Säuglinge und Kleinkinder halten sich fast nur in der Wohnung auf. Auch der kleine Johannes N. lebt hier, für den Sie - sehr geehrter Herr Bundespräsident - kürzlich die Patenschaft übernommen haben. In nur 80 Meter Entfernung soll er zukünftig mit seinen Eltern und mit seinen 6 Geschwistern aufwachsen.
5. Was kann die Lösung sein?
Im Norden, Osten und Süden Pattonvilles schließt sich freies Feld, durchzogen von Stromleitungstrassen an. In einer derartigen Struktur muss es Standortalternativen geben, die einen größeren Abstand zur Wohnbebauung und damit eine geringere optische und psychologische Wirkung und eine ausreichende Gesundheitsvorsorge bieten. Aufgrund der Sensibilität unseres Standortes muss bei der Bewertung von Standortalternativen gelten „Gesundheitsvorsorge unserer Kinder und städtebauliche Verträglichkeit vor wirtschaftlichen Kriterien“. Auf unsere diesbezüglichen Rückfragen hin, haben wir bis heute keine Antwort bekommen.
Sowohl die im Januar 2007 – nach Aufstellung und Inbetriebnahme des Mobilfunkmastes – durchgeführte Informationsveranstaltung von Vodafone als auch die vorsichtigen Formulierungen in den Broschüren der Mobilfunkbetreiber wie z.B.:
„Die vorliegenden Forschungsergebnisse bestätigen, dass unterhalb der Grenzwerte keine Gesundheitsgefährdung besteht. Um Wissenslücken zu schließen, wurden von verschiedenen Institutionen, z.B …, auch Forschungsaufträge vergeben, die ein typisches UMTS-Signal verwenden. (Abs. 3.06 in: Informationszentrum Mobilfunk – Was Sie schon immer über Mobilfunk wissen wollten)“
haben dazu geführt, dass sich unsere Unsicherheit und die Sorge um unsere Kinder noch verstärkt hat. In keiner Weise konnte und wurde uns die Unschädlichkeit der Strahlenbelastung bestätigt, vielmehr wurde auf verbleibende Unsicherheiten verwiesen. Die politischen Vertreter, allen voran unser Oberbürgermeister, zeigte zwar Verständnis für uns (Zitat: „Ich hätte diesen Mast auch nicht gerne vor unserer Haustür) – mit Bezug auf den Rechtsanspruch der Mobilfunkbetreiber seien ihnen „jedoch die Hände gebunden“. Warum schützt uns das geltende Recht nicht ausreichend, um für alle Betroffene verträglichere Standortalternativen zu erwirken?
Im übrigen: Der Bauträger für das noch angrenzende freie Baugrundstück, auf dem 10 Reihenhäuser errichtet werden sollen, hat sich aus den Verträgen zurückgezogen, nachdem der Mast errichtet wurde – auch dies trägt nicht zu unserer Beruhigung bei. Darüber hinaus deutet dies noch auch auf einen möglichen Wertverlust unserer Immobilien hin.
Nach ersten Erhebungen von Maklern büßen Immobilien je nach Entfernung, Größe der Anlage und dem damit zusammenhängenden Erscheinungsbild, zwischen 20 und 50% ihres Wertes ein oder werden gänzlich unverkäuflich.
Quelle: Schriftreihe „Informationsdienst für Sachverständige“, Ausgabe „Mobilfunk-Wertminderung durch Sendeanlagen“, Herausgeber: Ring Deutscher Makler.
Es muss hier eine andere Lösung geben, die für alle Beteiligten verträglich ist.
Wir, die Pattonviller Einwohner, bitten Sie alle um Unterstützung, um unsere Kinder vor möglichen Schäden durch diese Sendeanlage zu schützen, die nach derzeitigem Stand der Wissenschaft zwar nicht bewiesen, jedoch auch nicht sicher ausgeschlossen werden können. Wir appellieren an Sie und fordern „Gesundheit und städtebauliche Verträglichkeit vor wirtschaftlichen Interessen“. Bitte berücksichtigen Sie die besondere Situation unseres Wohngebietes.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative gegen Mobilfunksendemast in Pattonville
Richard Sittner
Washingtonring 117
71686 Remseck-Pattonville
Michael Uhse
Washingtonring 111
71686 Remseck-Pattonville
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